Ihre Fachanwältin für Erbrecht

Meistens haben Sie mit sich selbst schon einige „Kämpfe ausgefochten“, bevor Sie einen Anwalt im Erbrecht aufsuchen.

Ein Erbfall, Erben, Testament und Pflichtteilssachen sind für Sie in erster Linie mit vielen persönlichen und emotionalen Fragen verknüpft.

Wir, als Fachanwalt für Erbrecht, wissen das und nehmen Ihnen mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl den fachlichen und rechtlichen Teil ab und unterstützen Sie in den übrigen Fragen.

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Im Erbrecht zu uns…

weil wir für Frieden in Ihrer Familie sorgen:
Durch ein für Ihre Situation passendes Testament oder z. B. nach dem Erbfall, weil wir das Erbe unter den Erben/Miterben ohne Streit verteilen.

Weil wir Ihnen die Belastung abnehmen und Ihnen die Lösung liefern:
Den Pflichtteil, das Testament, die Erbschafts-Steuererklärung.

Weil wir Sie schützen:
Vor falschen Entscheidungen, die zu langen Streits führen; vor Erbschleichern; davor, dass Sie Dokumente unterzeichnen, bei denen Sie sich mit Haut und Haar ausliefern.

 

Weil wir für Sie sparen:
Ihr Vermögen soll nicht das Finanzamt erhalten und auch nicht von Verwandten verstritten werden.

Weil wir gut sind:
Fachlich, persönlich und strategisch.

Weil Sie für uns nicht nur ein „Fall“ sind:
Wir behandeln Ihr Anliegen, als ginge es um unsere Familie, unser Vermögen/Erbe und unser Geld.

Besprechungsraum der Rechtsanwälte Dr. Kastl Krinner PartmbB, Landshut

Unsere Öffnungszeiten

 

Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit gerne nach Vereinbarung.

Erbengemeinschaft / Miterben / mehrere Erben

Im Erbschein steht eine Quote, zu der Sie erben? Das bedeutet nicht, dass das Erbe auch tatsächlich nach dieser Quote verteilt werden darf! Gerade unter Geschwistern ist hier Vorsicht und vor allem Fachwissen nötig, sonst wird Geld verschenkt. Wir setzen das Erbe richtig, zügig und ohne Streit auseinander.

Erbe / Erbe ausschlagen

Erbe – was nun? Erbschein beantragen? Nachlassverzeichnis ausfüllen? Vermächtnisse erfüllen? Pflichtteile auszahlen? Erbschaftssteuer zahlen? Oder das Erbe ausschlagen? Unsere Erstberatung klärt Sie auf und gibt Ihnen alles an die Hand, damit Sie diese Dinge selbst regeln können. Und wenn Sie das nicht wollen, übernehmen wir es gerne für Sie.

Testament

Im Testament können Sie viel gestalten – aber auch viel falsch machen, mit der Folge von jahrelangem Streit, verbranntem Geld und Verbitterung.

Es richtig zu machen kostet Sie zwar etwas Überwindung um die Sache anzugehen, aber nicht viel Geld.

Pflichtteil verlangen / enterbt / Enterbung

Ein Elternteil ist verstorben und Sie haben nichts erhalten? Ihnen steht der Pflichtteil zu. Aber sollten Sie ihn geltend machen? Eine strategische und persönliche Entscheidung. Wir sagen Ihnen die Kriterien, auf welcher Basis Sie das für sich entscheiden sollten.

Wollen Sie Ihren Pflichtteil geltend machen? Wir übernehmen das für Sie – von der Auskunft bis zur Auszahlung des Geldes an Sie. Haben andere Personen aus dem Erbe bereits vor vielen Jahren Schenkungen erhalten, sorgen wir trotzdem dafür, dass Sie auch deswegen nicht leer ausgehen.

Auskunft

Auskunftspflichten sind im Erbrecht häufig – besteht die Pflicht zur Auskunft, lohnt es sich nicht, lange zu streiten. Wir übernehmen die Auskunftserteilung für Sie und zwar so, dass die Auskunft selbst nicht zum Streitfall über mehrere Jahre wird.

Haben Sie Anspruch auf Auskunft, geht es für Sie um bares Geld. Wir „lesen“ für Sie die Auskunft „richtig“ und erkennen Schwachstellen.

Vorsorgevollmacht

Gibt’s im Internet umsonst… Aber ist Ihnen bewusst, dass Sie sich mit der Vorsorgevollmacht mit Leib und Leben, Haut und Haar und Vermögen ausliefern? Komplett? Wir erleben in unserer Beratung hier Erstaunen bis Entsetzen und Dankbarkeit für die ehrliche Aufklärung. Nach einer Erstberatung wissen Sie mehr, sprechen Sie uns an!

Patientenverfügung

Hier geht es um nichts Geringeres als um Ihr Leben. Mit der Patientenverfügung geben Sie Anweisungen an die Ärzte, wie Sie behandelt werden wollen – oder eben nicht behandelt werden wollen. Unterschreiben Sie nicht leichtfertig ein Formular aus dem Internet – es geht schließlich um Ihr Leben und das verdient zumindest eine Beratung über den Inhalt dieser Patientenverfügung.

Erbfolge gesetzlich

Manche Erblasser meinen, dass sich ohne Testament schon alles von selbst regelt – mit der gesetzlichen Erbfolge. Nein – es regelt sich nicht: Mit der gesetzlichen Erbfolge schaffen Sie Erbengemeinschaften, die häufig im Streit enden. Mit einem Testament haben Sie es mit wenig Aufwand und überschaubaren Kosten in der Hand, Streit zu vermeiden.

Vorerbe / Nacherbe

Ohne Beratung formulieren viele Menschen ihr Testament, in dem Sie einen „Vorerben“ und einen „Nacherben“ einsetzen. Eine Katastrophe für den Vorerben: Der Vorerbe darf das Vermögen nicht verbrauchen, sondern z. B. nur von den Zinsen leben bzw. das Haus bewohnen, aber nicht verkaufen – das Erbe „gehört“ dem Vorerben also nicht „richtig“. Das wollte der Erblasser so eigentlich nicht. Im Testament können Sie vieles gestalten, es gelten aber auch strenge rechtliche Begrifflichkeiten. In der Selbstformulierung geht im Erbrecht aus diesem Grund viel schief – hier wird an der falschen Stelle gespart. Schon unsere Erstberatung bringt Ihnen Sicherheit!

Testamentsvollstrecker /
Testamentsvollstreckung

Erben mehrere Personen (z. B. Kinder, nichteheliche Kinder, Enkelkinder oder Dritte) verfolgt jeder sein eigenes Interesse. Oft leben die Beteiligten auch weit voneinander entfernt. Verhandelt werden kann aber nur, wenn sich alle einig und häufig auch vor Ort sind. Dies verkompliziert die Abwicklung des Erbes ungemein – und keiner kommt an das Erbe heran. Bei Uneinigkeit können Gelder nicht geteilt und Grundstücke müssen zwangsversteigert werden. Ein Testamentsvollstrecker wickelt das Erbe ohne Streit ab und sorgt für die richtige und zügige Verteilung.

Schenkungen / vorweggenommene Erbfolge

Schenkungen zu Lebzeiten sind nach dem Tod der häufigste Streitpunkt zwischen Kindern und Anlass erbitterter Auseinandersetzungen: Eltern haben früher an Kinder Geld, Grundstücke oder einen Hof verschenkt oder z. B. ein Studium oder einen Berufsstart finanziert, während das andere Kind nichts oder weniger erhalten hat. Im Erbfall führt das zu jahrlangem Streit. Sie als Schenkender haben es in der Hand, Frieden zu schaffen, bereits bei der Schenkung oder wenn das übersehen wurde, per Testament. Nutzen Sie diese Chance – Ihrer Familie zuliebe.

Geschiedenentestament / Testament für Geschiedene

Sind Sie geschieden, ist ein Testament für Sie Pflicht. Nur so wird verhindert, dass der Ex-Ehepartner über die Kinder Ihr Vermögen erhält.

Ehegattentestament / Berliner Testament

Dieses Testament sichert den überlebenden Ehepartner ab und sorgt dafür, dass erst nach dem Letztversterbenden die Kinder erben.

Das Ehegattentestament / Berliner Testament hat viele Vorteile wie z. B. wechselseitige Absicherung der Ehepartner, Altersvorsorge und Schutz vor späteren „Erbschleichern“. Nachteile sind, dass Freibeträge von Kindern nicht genutzt werden, höhere Steuern anfallen, Pflichtteilsansprüche von Kindern ausgelöst werden und nach dem Tod des Ersten nicht mehr auf veränderte Situationen reagiert werden kann.

Ein gutes Berliner Testament / Ehegattentestament ist daher mehr als die Einsetzung des Ehepartners und der Kinder zum Schluss: Richtig gemacht, nutzen Sie die Vorteile und halten sich in Bezug auf anfallende Steuern, Pflichtteilsansprüchen von Kindern und veränderten Lebenssituationen die Änderungsmöglichkeit offen.

Unternehmensnachfolge

Natürlich ist die Übergabe zu Lebzeiten die beste Lösung. Die beste Lösung besteht auch in unserem Gesamtkonzept aus Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Häufig hilft auch unsere Erfahrung als Mediator, um die Nachfolge voranzubringen. Nur wenn Sie mit Ihrem Unternehmen vorausschauen, können Sie voraus sein!

Mediation im Erbrecht

Gerade Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen unter Miterben oder Unternehmensnachfolgen eignen sich sehr gut für eine Mediation. Häufig sollen auch schon vor dem Erbfall mit den Erben bestimmte Dinge geregelt werden: In der Mediation klären Sie die Punkte zügig und verbindlich – ohne Streit und mit genügend Raum, um Rechtliches wie Persönliches zu besprechen. Die Beteiligten können sich auf Augenhöhe begegnen und sich auch danach noch in die Augen schauen. Wir führen Ihre Mediation zum Erfolg, weil wir neben unserem Fachwissen im Erbrecht über Erfahrung in der Mediationsleitung und das nötige Fingerspitzengefühl verfügen.

Kosten im Erbrecht

Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:

  • die Kurzberatung für 50 € brutto (Dauer 20 Minuten) und
  • die ausführliche Erstberatung nach den gesetzlichen Gebühren (derz. 226,10 € brutto); erfahrungsgemäß dauert diese ca. 1-1,5 Stunden

Beide Beratungen dienen dazu, sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit einzuholen und uns kennenzulernen.

Die zeitlich begrenzte Kurzberatung eignet sich für einen kurzen, einfachen Sachverhalt, zu dem wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten.

Die ausführliche Erstberatung eignet sich, um Sie eingehend zu beraten. Wir beraten Sie über wichtige und nötige Facetten des Themas, damit Sie nach dieser Beratung einen Überblick über den Stand und Ihre Möglichkeiten haben und Ihre Fragen beantwortet sind.

Im Erbrecht, bei Vermögensübertragungen oder Überlassungen zu Lebzeiten bzw. vorweggenommener Erbfolge enthält die Erstberatung:

  • z. B. wenn Sie ein Testament errichten wollen: Aufnahme der Familienstruktur, Ihr bisheriger Stand bzgl. der Vorsorge, Vorgehensmöglichkeiten zur erbrechtlichen Gestaltung konkret bezogen auf Ihre Situation und Ihre Wünsche
  • z. B. im Pflichtteilsrecht: Erörterung der Familiensituation, Erläuterung des Vorgehens einer Pflichtteilsforderung samt Durchsetzung, Verfahrensablauf, Möglichkeiten, Kosten und Dauer
  • z. B. Vermögensübergabe insgesamt: Überlegungen dazu, ob Übergabe zu Lebzeiten sinnvoll ist oder besser das Vermögen erst im Todesfall verteilt wird
  • z. B. bei Überlassungen zu Lebzeiten/vorweggenommener Erbfolge: Vorgehen, Altersvorsorgeabsicherung, Vorbehalte, eigene Rechte, Steuer, Ausgleich mit anderen Kindern, Ausgleich, wenn andere Kinder bereits etwas von Ihnen erhalten haben

Durch unsere langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet kennen wir die Probleme und schlaflosen Nächte, die diese Themen für Sie mit sich bringen. Wir können gezielt auf Hürden oder Probleme hinweisen, Ihnen Wege und Lösungsmöglichkeiten zeigen; Sie haben nach dieser Beratung Klarheit.

Wenn ein Mandat zustande kommt, rechnen wir die Kosten dieses ersten Gesprächs auf die gesetzlichen Gebühren zu Ihren Gunsten an.

Gerne können Sie einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren. Bitte rufen Sie dazu an, da die Terminsabstimmung/Terminsvergabe telefonisch einfacher ist.

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Filme und Rechtstipps zum Erbrecht

Im Isar-TV Landshut geben wir Ihnen als Anwalt für Erbrecht Rechtstipps zum Erbrecht und allen Fragen rund ums Erbrecht: Alle Beiträge zu Erbrecht, Testament, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkungen, Ehegattentestament, Berliner Testament finden Sie hier: